Knapp eine Woche nachdem Alexandra R. am 29. Juni 2010 zum zweiten Male vom Vorwurf der versuchten KFZ-Brandstiftung freigesprochen worden war, legte die Berliner Staatsanwaltschaft beim Kammergericht gegen das Urteil Revision ein.
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Anlässlich des nunmehr zweiten Freispruchs im Verfahren gegen Alexandra R. führte das FSK-Hamburg am 2. Juni ein Interview mit der Soligruppe. Einen Mitschnitt könnt ihr euch hier runterladen (10,1MB) oder direkt auf der Seite des FSK.
Knapp eine Woche ist es her, dass Alexandra R. nun schon zum zweiten Mal vom Vorwurf der versuchten KFZ-Brandstiftung freigesprochen wurde. Am heutigen Dienstag legte die Staatsanwaltschaft gegen das neuerliche Urteil Revision ein.
Der 5. Verhandlungstag im von der Staatsanwaltschaft angestrengten Berufungsverfahren gegen Alexandra R. endete mit einem Freispruch. Das Gericht unter Leitung von Richter Jung sah die Unschuld von Alexandra R. als erwiesen an. Die Kammer kam zu der Überzeugung, dass sie Opfer einer Verwechslung wurde. Zum Zeitpunkt der Festnahme hätte jedoch dringender Tatverdacht bestanden und Alex damit folgerichtig in U-Haft gesessen. Dieser Verdacht habe im Prozessverlauf nicht erhärtet werden können. Aber – so Richter Jung wörtlich – „dazu sind Verfahren ja da“. Was es für Betroffene bedeutet, wenn an ihnen solchermaßen demonstriert wird, wozu Verfahren da sind, scheint Richter Jung nicht ein Wort, geschweige denn ein Funken Anteilnahme wert zu sein. In Alexandras Fall waren es über 5 Monate Untersuchungshaft und ein ganzes verlorenes Ausbildungsjahr. Es folgen die Einzelheiten aus Plädoyers und Urteilsverkündung.
Wie zu erwarten wurde Alexandra R. heute im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berlin vom Vorwurf der versuchten KFZ-Brandstiftung freigesprochen. Das Gericht schloss sich in seiner Urteilsbegründung in nahezu allen Punkten der Argumentation der Verteidigung an. Demnach erfolgte der Freispruch aus „tatsächlichen Gründen“, Festnahme und Anklage beruhten nach Ansicht des Gerichts auf einer Verwechslung.
Der vierte Verhandlungstag im Berufungsverfahren gegen Alexandra R. hat am 15. Juni 2010 stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr eine versuchte Brandstiftung an einem KFZ vor. Im November 2009 war sie nach 156 Tagen in Untersuchungshaft erstinstazlich freigesprochen worden. Es folgt eine Zusammenfassung des vierten Verhandlungstages, der bereits gegen Mittag zu Ende war.
Am heutigen 15. Juni hat der vierte Prozesstermin im Berufunsgverfahren gegen Alexandra R. stattgefunden. Ihr wird eine versuchte KFZ-Brandstiftung vorgeworfen. Bereits im November 2009 war sie nach 156 Tagen in Untersuchungshaft in unterer Instanz freigesprochen worden.
Erfolgsdruck der Ermittler brachte den Antifaschisten Christoph T. in Untersuchungshaft. Der 24-jährige Berliner Antifaschist Christoph T. saß im vergangenen Jahr drei Monate unschuldig im Gefängnis. Ihm wurde eine versuchte Brandstiftung an einem Pkw vorgeworfen. Über die Haftzeit und deren politische Hintergründe gab er nun ein Interview.
Am 2. Juni fand der dritte Prozesstermin im Berufungsverfahren gegen Alexandra R. am Berliner Landgericht statt. Ihr wird eine versuchte Brandstiftung vorgeworfen. Bereits im November 2009 war sie nach 156 Tagen in Untersuchungshaft in unterer Instanz freigesprochen worden. Der Verhandlungstag brachte keine neue Beweislage, setzte aber einen Termin zur Urteilsverkündung fest. Um einen detaillierten Einblick in den 3. Prozesstag zu ermöglichen, bieten wir hiermit einen ausführlichen Prozessbericht.
Am 2. Juni fand der dritte Prozesstermin im Berufungsverfahren gegen Alexandra R. am Berliner Landgericht statt. Ihr wird eine versuchte Brandstiftung vorgeworfen. Bereits im November 2009 war sie nach 156 Tagen in Untersuchungshaft in unterer Instanz freigesprochen worden. Der Verhandlungstag brachte keine neue Beweislage, setzte aber einen Termin zur Urteilsverkündung fest. Nachdem das chemische Gutachten des Berliner Landeskriminalamts keine neuen Ergebnisse zu Tage förderte, wurde eine weitere Versuchsreihe angeordnet, mit der die Flüchtigkeit von Kohlenwasserstoffen, wie sie in Grillanzündern vorkommen, untersucht werden soll. Jedoch steht jetzt schon fest, dass auch dies nichts daran ändern wird, dass weder an Alexandras Händen, noch an ihrer Bekleidung Kohlenwasserstofffraktionen nachgewiesen werden konnten.

