Dienstag, 3. November 2009 – 12:30 Uhr – Amtsgericht Tiergarten
Aktuell
Am vergangenen Freitag fand vor dem Berliner Amtsgericht der dritte Prozesstag gegen Alexandra R. statt. 25 Besucher_innen nahmen ab 9:30 im Zuschauerraum Platz. Die Presse war mit mehr als zehn Vertreter_innen anwesend. Später lungerten noch zwei Zivilbeamte des Staatsschutzes, die zuvor die Beobachter_innen der zeitgleich stattfindenden Verhandlung gegen Christoph T. observiert hatten, vor dem Eingang herum.
Gestern fand vor dem Berliner Landgericht der 2. Prozesstag gegen Chrsitoph T. statt. Ca. 20 Besucher_innen beobachteten den Prozess. Die Presse war mit drei Reporter_innen nur schwach vertreten. Offenbar erwartete man, nachdem die Bombe bereits am Dienstag geplatzt war, und der dringende Tatverdacht aufgehoben werden musste, keine bedeutenden Wendungen mehr in dem Fall.
So eben erreichte uns die Nachricht, dass Alexandra in diesen Minuten aus der JVA-Pankow entlassen wird. Nachdem das Gericht in der heutigen Verhandlung nicht im Stande war, über den Freilassungs-Antrag der Verteidigung zu entscheiden und eine mehrtätige Beratungszeit ansetzte, ist es jetzt überraschender Weise doch zu einer schnellen Entscheidung gekommen!
Heute verkündete das Landgericht die vorläufige Aussetzung des Verfahrens gegen Christoph T. Ausschlaggebend ist ein Antrag der Staatsanwaltschaft, der ein neues chemisches Gutachten fordert. Offensichtlich bezweifelt die Staatsanwaltschaft mittlerweile die Aussagen ihres eigenen Belastungszeugen. Der promovierte Professor der Chemie hatte Christoph am vergangenen Dienstag umfassend entlastet. Der dringende Tatverdacht wurde darauf hin zurück genommen, Christoph auf freien Fuß gesetzt.
Am vergangenen Dienstag fand vor dem Landgericht Berlin der erste Prozesstag gegen Christoph T. statt. Christoph wird beschuldigt, in der Nacht zum 17. Juni 2009 zusammen mit dem gesondert verfolgten Tim H. in der Pettenkofer Straße in Berlin-Friedrichshain ein Auto in Brand gesetzt zu haben. Nach einer ersten Festnahme an jenem Abend, war er wegen mangelnden Tatverdachts noch am selben Tag auf freien Fuß gesetzt worden. Nachdem die Staatsanwaltschaft mehrfach in Beschwerde gegangen war, erging vor dem Berliner Kammergericht am 13. Juli ein Haftbefehl, der am 15. Juli vollstreckt wurde. Seitdem saß Christoph 97 Tage in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Moabit in Untersuchungshaft.
Der heutige Verhandlungstag gegen den 23-jährigen Antifaschisten Christoph T. endete mit der Aufhebung seines Haftbefehls. Christoph wurde umgehend aus der Untersuchungshaftanstalt Moabit entlassen. Es ist skandalös, dass ein junger Antifaschist erst 97 Tage in Untersuchungshaft absitzen musste, bis entlastende Umstände seitens der Justiz gewürdigt wurden. Die Erkenntnisse des heutigen Verhandlungstages sind keinesfalls neu. Seit dem 13. Juli 2009 lag dem LKA ein entsprechendes Gutachten vor.
Am gestrigen Dienstag wurde die Hauptverhandlung gegen Alexandra R. fortgesetzt. Wie schon am vorangegangenen Prozesstermin, mussten die rund 25 Prozessbeobachter_innen das Kriminalgericht durch einen Seiteneingang betreten, wo sie peniblen Kontrollen unterzogen wurden. Jede Person, die in den Saal wollte, musste Schuhe und Jacken ausziehen und sich komplett abtasten lassen. Die Mitnahme jeglicher Art persönlicher Gegenstände wurde per Sicherheitsverfügung untersagt, worunter auch Zettel und Stifte fielen.
Grußbotschaft der Antifaschistischen Revolutionären Aktion Berlin [arab] für Christoph anlässlich der Knast-Kundgebung an seinem Geburtstag, den 09.10.2009 vor der JVA Moabit.
Knapp 50 Menschen fanden sich heute Abend vor den Mauern der JVA-Moabit ein. Anlass war der Geburtstag unseres Freundes und Genossen Christoph, der seit knapp 3 Monaten in Untersuchungshaft sitzt. Unter den Augen der Polizei, die mit mehreren Mannschaftswagen und dem Staatsschutz vertreten war, wurden mehrere Redebeiträge und Grußworte verlesen.


